Das Europäische Parlament hat das Gesetzespaket zur Migrations- und Asylreform angenommen. Die neue Vereinbarung sieht vor, dass die EU-Länder die Verantwortung für Asylsuchende teilen.
Die Europaabgeordneten haben den ersten Migrationspakt der Europäischen Union angenommen. Das Paket von 10 Gesetzen fordert einen neuen, einheitlicheren Ansatz zur Steuerung der Migration in den Mitgliedstaaten.
Nach den neuen Rechtsvorschriften werden die Asylanträge schneller geprüft, so dass die Rückführung effizienter verläuft. Darüber hinaus wurde ein Solidaritätsmechanismus eingeführt. Das bedeutet, dass ein Land, das mit einem Ansturm von Migranten konfrontiert ist, Hilfe von anderen EU-Ländern erhalten kann.
Diese Länder haben drei Möglichkeiten, um zu helfen: Entweder sie nehmen Asylbewerber auf, mindestens 30 000 Personen, oder sie leisten einen finanziellen Beitrag von mindestens 600 Millionen Euro, oder sie leisten operative und technische Unterstützung.
Wichtig ist, dass diese Zahlen nicht in Stein gemeißelt sind. Die Kommission wird den Beitrag jedes Landes auf der Grundlage des BIP und der Bevölkerungszahl berechnen. Darüber hinaus werden an den Grenzen Aufnahmezentren für Menschen errichtet, die wahrscheinlich kein Asyl erhalten werden – wir sprechen hier von 30 000 Plätzen auf EU-Ebene.
Auch die Eurodac-Verordnung wird aktualisiert werden. Es werden zusätzliche Daten sowohl von erwachsenen Asylbewerbern als auch von Kindern über 6 Jahren erhoben. Dazu gehören biometrische Daten, Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, und es wird auch möglich sein, Angaben zu Sicherheitsrisiken zu machen.
Der am 10.April 2024 von den Abgeordneten verabschiedete Pakt muss noch vom Europäischen Rat gebilligt werden, und alle diese Gesetze werden erst nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.