§7 – Einwanderung und Asyl

§ 7.1 Über die Einwanderung muss das deutsche Volk entscheiden. Unter deutsche Volk, versteht
man, alle in Deutschland lebende Personen die länger als 5 Jahre im Deutschland Leben.

§7.2 Schnellere Bearbeitung der Asylanträge und Abschiebungen.

§7.3 Jeder Einwandere muss sich schnell integrieren und seine Religion und Glauben in der eigene
vier Wände lassen