§5.1 Steuereinnahmen sollen für das Volk ausgegeben werden und nicht willkürlich im Ausland
geschmissen werde.
§5.2 Über jeder Auslandszahlung soll das Volk entscheiden.
§5.3 Familien mit Kinder sollen mehr Unterstützung aus Steuergelder Erhalten ohne bürokratische Aufwand.