§6.1 EU-Außengrenze sollen verstärkt werden.
§6.2 Trotz gute Beziehung zur China, sollen Produkten die Giftstoffe enthalten, verboten werden
§6.3 Einreiseverbot für ausländischen Straftäter und sofortige Abschiebung
§6.1 EU-Außengrenze sollen verstärkt werden.
§6.2 Trotz gute Beziehung zur China, sollen Produkten die Giftstoffe enthalten, verboten werden
§6.3 Einreiseverbot für ausländischen Straftäter und sofortige Abschiebung