Laut Koalitionsvertrag will die Ampelregierung das Familienrecht umfassend „modernisieren“. In dieser Zeit werden unter anderem „Mutterschaft“ und „Mehrvaterschaft“ eingeführt. Das Ergebnis wäre die Trennung von Abstammung und Kindheit vom biologischen Ursprung..
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) begründet die geplante „Reform“ mit einer Anpassung des Gesetzes an die zu erwartende Realität: „Viele Kinder wachsen heute in getrennten Familien, Regenbogen- und Regenbogenfamilien oder bei Eltern auf, die nicht miteinander verheiratet sind.“ . Unser Familienrecht bleibt hinter dieser Realität zurück.
Allerdings sprechen die Zahlen eine andere Sprache: Laut einer INSA-Studie aus dem Jahr 2022 werden 62 Prozent aller minderjährigen Kinder in Deutschland von ihren verheirateten Eltern großgezogen. Die Vater-Mutter-Kind-Familie ist nach wie vor das am weitesten verbreitete Modell. Im Gegensatz dazu gibt es nach Angaben der vorherigen Bundesregierung rund 10.000 „Regenbogenfamilien“, also gerade einmal 0,125 Prozent der rund acht Millionen Familien in Deutschland..
Buschmann will jedoch eine Neufassung umsetzen, die seit 2015 diskutiert wird, als der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Arbeitsgruppe zum Elternrecht einrichtete. Daher legte Buschmann am 16. Januar 2024 zwei Hauptdokumente zu den Neuregelungen des Sorge-, Besuchs- und Adoptionsgesetzes und des Abstammungsgesetzes vor, die unter anderem folgende Punkte enthalten:.
- „Mitmutterschaft„: Neben der „Geburtsmutter“ soll künftig auch eine weitere Frau durch die gleichgeschlechtliche „Ehe“ automatisch oder durch Anerkennung der Mutterschaft zur „Mitmutter“ werden können. Damit wäre dem Kind das Recht auf einen Vater vorenthalten.
- „Mehrelternschaft„: Zwar besagt das Eckpunktepapier zum Abstammungsrecht, dass am „Zwei-Eltern-Prinzip“ festgehalten und eine „Mehrelternschaft“ nicht eingeführt werden solle. Hier jedoch widerspricht sich das Eckpunktepapier: Denn zugleich soll das „kleine Sorgerecht“ um zwei weitere Erwachsene ausgedehnt werden können. Die neuen Sorgeberechtigten müssen mit keinem der Eltern verheiratet sein und sollen von diesen frei gewählt werden können. Das Kind bekommt damit sorgerechtlich bis zu vier „Elternteile“.
- Liberalisierung des Adoptionsrechts: Die Ehe als Stabilitätsfaktor soll für die gemeinsame Adoption von Minderjährigen keine Voraussetzung sein. Auch unverheiratete Paare und Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften sollen künftig ein fremdes Kind adoptieren dürfen.
Auf Basis dieser beiden Kerndokumente will das Bundesjustizministerium im ersten Halbjahr 2024 entsprechende Gesetzentwürfe erarbeiten und vorlegen. Eine bewusste Untergrabung der natürlichen Institutionen Familie und Elternschaft hätte gravierende negative Folgen für den Brunnen -Da sie noch Kinder sind und sich auf gefährliche Flugbahnen begeben würden:.
- Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter. Mit seinen beiden Eltern hat ein Kind die optimalen Voraussetzungen, sich gut zu entwickeln. Eine „Mitmutter“ kann keinen fehlenden Vater, ein „Mitvater“ keine fehlende Mutter ersetzen. Im Gegenteil: Studien zeigen, dass Kinder aus „Regenbogenfamilien“ ein höheres Risiko für Depressionen, Selbstmordgedanken und Übergewicht haben.
- Kinder brauchen feste Bezugspersonen und stabile Familienbande. Durch die Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“ auf vier Erwachsene sowie durch die Liberalisierung des Adoptionsrechts würde das Konfliktpotential in Patchworkfamilien potenziert. Bei Trennung könnten Kinder bis zu 16 „Eltern“ und „Stiefeltern“ bekommen und würden zum Spielball rechtlicher, finanzieller und persönlicher Interessen von Erwachsenen.
- Wenn Elternschaft einmal von der Biologie abgekoppelt ist, bestimmt am Ende der Staat, wer die Eltern eines Kindes sind . Dies wäre das Ende der Anerkennung natürlicher Elternschaft. Bereits jetzt ist im Eckpunktepapier von „rechtlicher Eltern-Kind-Zuordnung“ die Rede.
- Leihmutterschaft könnte durch die Hintertür eingeführt werden. Ist die rechtliche Anerkennung der lesbischen Partnerin als „Mitmutter“ einmal etabliert, werden im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ähnliche Forderungen homosexueller Männer auf dem Fuße folgen. Da homosexuelle Männer ihren Kinderwunsch nur mittels Leihmutterschaft und Eizellspende erfüllen können, wäre die Legalisierung selbiger die logische Konsequenz.
- Pädophile könnten leichter an Kinder kommen. So könnten z.B. vier Männer künftig zu Sorgeberechtigten eines Kindes erklärt werden, selbst wenn sie mit ihm in keiner Weise verwandt sind. Damit entsteht ein Einfallstor für Kinderhändler und Pädokriminelle, die legal per Adoption, Ausweitung des Sorgerechts oder Leihmutterschaft an beliebig viele Kinder kommen könnten.
Aufgrund dieser bedrohlichen Bedrohungen fordert die LigaPLUS den Generalstaatsanwalt Dr. Marco Buschmann auf, die vorgeschlagene Neufassung des Sorgerechtsgesetzes für Eltern und Kinder zurückzuziehen und mehrere Sorgerechtsgesetze zu erlassen. Denn die Familie ist kein Experiment und Kinder sind keine Versuchskaninchen.
Wenn Sie diese Forderung unterstützen, unterzeichnen Sie bitte die Petition.
Weitere Informationen:
- Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht: Bundesjustizminister Buschmann legt Eckpunkte vor (2024)
- Argumente gegen das Mehrelterngesetz
- Dr. Sebastian Ostritsch: Mutter, Mutter, Kind
- INSA-Familienstudie (2022)
- Rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare in Deutschland, der Europäischen Union und weltweit (2020)
- Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht – Empfehlungen für eine Reform des Abstammungsrechts (2017)
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