Überprufung der Wahlunterlagen


  1. Fristablauf

    1. für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlages

    2. für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlages, die seine Gültigkeit nicht berühren



  2. Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Zulassung

    1. der gemeinsamen Liste für alle Länder

    2. der Listen für einzelne Länder



  3. Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen

29.03.2024 - 29.03.2024
07:00 - 18:00 Uhr

Adresse

Wiesbaden